Bürger-Newsletter

der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

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Liebe Leserinnen & Leser,

die Tage werden kürzer und es wird wieder früher dunkel. Ausgehöhlte Kürbislaternen in Hauseingängen und auf Mauerpfosten kündigen die Halloween-Nacht an, für die bereits der eine oder andere Streich ausgeheckt wurde. Doch denken Sie daran: Der Spaß hört spätestens da auf, wo vermeintliche Späße in Ordnungswidrigkeiten und Straftaten münden.

Auch Einbrecher nutzen gerne die dunkle Jahreszeit für ihre Diebestouren und sind auf der Suche nach gekippten Fenstern und nicht richtig gesicherten Türen. Aber wie kann man sich gegen ungebetene Gäste im eigenen Heim schützen? Informationen rund um das Thema Einbruchschutz erhalten Bürgerinnen und Bürger am „Tag des Einbruchschutzes“, der in diesem Jahr am 27. Oktober stattfindet.

Mehr dazu sowie zu unserer jetzt gestarteten Kampagne „Lethal Highs“ gegen Drogenmissbrauch, zum XY-Preis 2024 und der Kampagne „Sounds Wrong“ lesen Sie in diesem Newsletter.



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© Polizeiliche Kriminalprävention
 

Einbruch: So sichern Sie Ihr Zuhause

Unter dem Motto „Eine Stunde mehr für mehr Sicherheit“ findet am Tag der Zeitumstellung der „Tag des Einbruchschutzes“ statt. Rund um den 27. Oktober informieren die Polizei und ihre Kooperationspartner die Bevölkerung über effektive Sicherungsmaßnahmen - lassen Sie sich bei Veranstaltungen und Aktionen in Ihrer Nähe kostenlos beraten. Viele Tipps gibt es außerdem unter www.k-einbruch.de, der Internetseite der polizeilichen Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH.

Schon mit der Umsetzung folgender, einfacher Verhaltenstipps kann man viel erreichen:
  • Wenn Sie Ihr Haus verlassen – auch nur für kurze Zeit – schließen Sie unbedingt Ihre Haustür ab.
  • Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster.
  • Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher finden jedes Versteck.
  • Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus.
  • Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück. Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei unter 110.
  • Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit, wie z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter.
    Auf amüsante Art und Weise setzt sich die preisgekrönte Serie der Polizei „Die Elster. Ein Profi-Einbrecher packt aus“ mit dem Thema Einbruch auseinander. Blicken Sie der diebischen Elster (Peter Trabner) bei ihrer Arbeit einfach mal über die Schulter und lernen Sie so die Schwachstellen in Ihrem Wohnumfeld kennen, die Einbrecher nur zu gerne ausnutzen: die Elster.




     
    © Polizeiliche Kriminalprävention
     

    Neue psychoaktive Stoffe (NPS): Kampagne klärt auf

    Sie sind bunt verpackt und haben kreative Namen: Neue psychoaktive Stoffe (NPS) sollen einen harmlosen Eindruck vermitteln. Dabei sind sie nicht nur illegal, auch ihre Zusammensetzung ist unberechenbar. Was also, wenn es schiefgeht? Dann werden aus so genannten „Legal Highs“ ganz schnell „Lethal Highs“ (= tödliche Highs). Jugendliche riskieren, durch diese synthetischen Drogen alles zu verlieren: Ihre Gesundheit, Freunde und Familie, oder sogar ihr Leben. Unsere Kampagne „Lethal Highs“ klärt auf und gibt Tipps, wo sich Betroffene Hilfe holen können.

    Unter anderem zeigen unsere Erklärvideos, was NPS sind, warum sie so gefährlich sind und wie Erziehungsverantwortliche damit umgehen können, wenn ihr Kind NPS nimmt.



     
     
     
    © ZDF / Ortwin Csallner
     

    XY-Preis 2024: Auszeichnung für mutiges Eingreifen

    Jedes Jahr im Herbst werden mit dem XY-Preis für Zivilcourage Personen geehrt, die sich auf beispielhafte und kluge Weise im Kampf gegen Kriminalität für ihre Mitmenschen eingesetzt haben. Ihr couragiertes Handeln hat Vorbildfunktion: Sie machen deutlich, dass jeder und jede Verbrechen verhindern und Opfer vor kriminellen Übergriffen schützen kann.

    Hilfreich hierbei sind auch die sechs Regeln der Aktion-tu-was (www.aktion-tu-was.de) . Denn wir alle können im Ernstfall im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen, ohne uns selbst in Gefahr zu bringen:

    1. Hilf, aber bring Dich nicht in Gefahr
    2. Ruf die Polizei unter 110
    3. Bitte andere um Mithilfe
    4. Präg Dir Tätermerkmale ein
    5. Kümmere Dich um Opfer
    6. Sag als Zeuge aus

    Die Preisverleihung für den XY-Preis findet am 18.11.24 in Berlin statt. Auf der Internetseite des ZDF wurde das Eingreifen der Helferinnen und Helfer in Kurzfilmen nachgestellt:



     

    © Polizeiliche Kriminalprävention

    Sounds Wrong: Kampagne gegen die Verbreitung von sexualisierten Darstellungen Minderjähriger

    Die Polizeiliche Kriminalprävention hat die Kampagne „Sounds Wrong“ gegen die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen diesen Oktober neu aufgelegt. Die Polizei wendet sich nun direkt an junge Menschen – mit der zentralen Botschaft „Melden statt teilen“. Mit dieser klaren Kommunikation reagiert die Polizei auf die steigenden Fallzahlen von Missbrauchsdarstellungen im Internet, bei denen der Anteil der minderjährigen Tatverdächtigen weiter gestiegen ist und nun bei 42 Prozent liegt. 

    Junge Menschen werden allerdings oft unwissentlich selbst zu Tätern. Ziel von „Sounds Wrong“ ist es daher, Kindern und Jugendlichen klarzumachen, dass es überhaupt nicht cool  ist, sexualisierte Darstellungen Minderjähriger zu teilen, sondern dass sie damit erhebliche Straftaten begehen. Zudem kann hinter solchen Bildern und Videos ein realer sexueller Kindesmissbrauch stehen, der möglicherweise sogar noch andauert. Diesen schnellstmöglich zu beenden, muss unser aller Ziel sein. Auch deshalb ist das Melden solcher Inhalte so wichtig. 

    Mit einem Online-Game, Kurzvideos auf Social Media, Digital- und Printmedien an Schulen sowie der informativen Kampagnenseite www.soundswrong.de spricht die Polizeiliche Kriminalprävention junge Menschen emotional an – und zeigt anschaulich, wie sie ganz einfach richtig handeln können, wenn sie mit entsprechenden Inhalten im Internet konfrontiert werden, nämlich „Melden statt teilen“. Eine konkrete Anleitung, wo und wie das gemacht werden kann findet sich ebenfalls auf der Internetseite. 

    Mit Informationsmaterialien speziell für Eltern und Lehrkräfte gibt „Sounds Wrong“ auch dem wichtigen erwachsenen Umfeld hilfreiche Unterstützung an die Hand und beantwortet Fragen wie „Was ist zu tun, wenn solche Inhalte auf Kinderhandys auftauchen?“.





    © Canva

    Halloween: Streiche sind nicht immer harmlos

    In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist so weit: Kinder und Jugendliche ziehen von Haus zu Haus und fordern „Süßes oder Saures!“. Gehen sie leer aus, drohen sie häufig mit einem fiesen Streich gemäß dem englischen Spruch „trick or treat“. Doch Vorsicht, so mancher Scherz ist nicht mehr lustig, sondern Sachbeschädigung u d damit eine Straftat!

    Harmlose Streiche sind kein Problem - solange nicht fremdes Eigentum beschädigt oder Menschen gefährdet werden. Wer aber beispielsweise das Auto der Nachbarn mit Zahnpasta beschmiert und dabei beschädigt, der muss mit einer Strafe rechnen, auch wenn es nur als Scherz geplant war. Glibberschleim im Briefkasten, zerkratzte Autotüren oder Farbe auf der Hauswand  sind tabu. Wichtig zu wissen: Jemand, der einfach nur dabei war, aber persönlich nichts beschädigt hat, kann unter Umständen auch wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung haftbar gemacht werden. Das bedeutet in jedem Fall eine Geldstrafe für alle Beteiligten, hinzu kommt noch die Summe der Schadenswiedergutmachung. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren könnten zwar nicht strafrechtlich belangt werden, dennoch könnten zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern oder ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden. 

    Für Eltern oder Erziehungsberechtigte ist es darum wichtig, Kindern und Jugendlichen die Regeln klar aufzuzeigen und zu erklären, was noch erlaubt ist und wo die Grenzen sind.

    Folgende Tipps können Eltern ihren Kindern an die Hand geben:
    • Wenn du Zeuge von Vandalismus geworden bist, rufe die Polizei und gib möglichst genaue Hinweise zur Tatzeit, zum Tatort und zu den Tätern sowie benutzten Fahrzeugen.
    • Schau nicht weg, wenn du beobachtest, dass jemand öffentliche Einrichtungen oder Privateigentum beschädigt. Erstatte Anzeige bei der Polizei!
    • Greife keinesfalls selbst ein! Gewalt gegen Sachen kann leicht auch zu Gewalt gegen Personen ausarten.
    • Melde umgehend Vandalismusschäden, von denen eine Gefahr für andere ausgehen kann.